Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ab 1. Juni 2012,
verpflichtend ab 2015
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird der hohe deutsche Umwelt- und Entsorgungsstandard weiter fortentwickelt. Auf Grundlage einer neuen 5-stufigen Abfallhierarchie werden die Pflichten für die Abfallbesitzer konsequent am Umweltschutz orientiert. Vorrang hat die aus Sicht des Umweltschutzes beste Option. Dabei wird dem Recycling eine größere Bedeutung beigemessen als der energetischen Verwertung. Durch eine flexible Ausgestaltung, die auch wirtschaftliche und soziale Anliegen berücksichtigt, kann dem Anliegen maximaler Ressourceneffizienz jetzt deutlich besser Rechnung getragen werden als im bisher geltenden Recht.
Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und
70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden.
Die Pflichten der Abfallerzeuger /-besitzer orientieren sich zukünftig konsequent am Vorrang der Vermeidung und des Recyclings.
Beide Seiten müssen die beste ökologische Verwertungsoption für die jeweilige Abfallart wählen.
Mit der Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Kunststoff- und Glasabfällen ab dem Jahr 2015
schafft das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die maßgebliche Voraussetzung für weiter steigende Recyclingquoten.
Das beschlossene Gesetz ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die rechtlichen Regelungen für die Einführung einer Wertstofftonne zu treffen
> hier auch Pflicht zur Biotonne ab 2015 !!! <
Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger werden auch weiterhin die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten haben. Gewerbliche Sammlungen sind möglich, müssen jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden.
Wenn die Funktionsfähigkeit, Planungssicherheit oder Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist, kann eine gewerbliche Sammlung untersagt werden. Ressourceneffiziente, haushaltsnahe kommunale Sammlungen, wie etwa blaue Tonnen, und sonstige hochwertige kommunale Entsorgungssysteme, wie etwa effiziente Wertstoffhöfe, werden vor der Konkurrenz der Sammler besonders geschützt.